Grundsätzliches:
1. In Deutschland dürfen Quads, unabhängig von der Kubikgrösse, nur mit dem Autoführerschein Klasse 3 bzw. B gefahren werden.
2. Es gelten immer und überall die gleichen Verkehrsvorschriften wie für Autos.
3. Das Fahren auf Privatgrundstücken, Wiesen, Wald- und Feldwegen ist nur mit Bewilligung der Eigentümer oder der Behörden erlaubt!
4. Achtung: Waldstrassen sind auch ohne die Verkehrstafel „allgemeines Fahrverbot“ nicht freigegeben. Die Einhaltung dieses Fahrverbotes ist die einzige Gewähr dafür, dass wir mit unseren Fahrzeugen nicht in Verruf geraten und noch mehr Verbote provozieren.
5. Bei unseren ATV´s besteht eine generelle Helmpflicht. Es ist auch ratsam, immer die entsprechende und zweckmäßige Schutzausrüstung zu tragen. Diese besteht in der Regel aus: Helm, Handschuhen, festen Schuhen, robuster Jacke und Hose.
6. Mitgeführte Gepäckstücke sind mit geeigneten Spanngummis o.ä. gut zu sichern.
7. Das defensive Fahren zeichnet den Könner aus und nicht die
„wilde Roadshow“.
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